A | ABSENZEN Bei Krankheit und anderen unvorhergesehenen Abwesenheiten sind wir grundsätzlich froh für eine kurze Mitteilung. Schülerinnen und Schüler, die während der Unterrichtszeit einen Arzt- oder Zahnarzttermin haben, informieren die betreffenden Lehrpersonen rechtzeitig. Bei unklaren Abwesenheiten erlauben wir uns nachzufragen. Nach allen Absenzen bringen Schülerinnen und Schüler eine schriftliche Entschuldigung z.H. der Klassenlehrperson, die von den Eltern unterschrieben ist. Dispensationen vom Unterricht (z.B. Schnuppertage und -wochen, Kirchenlager usw.) gelten nicht als Absenzen.
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B | BERUFSWAHL Die Schule bereitet die Schülerinnen und Schüler auf die Wahl eines Berufes oder einer weiterführenden Schule vor. Die Verantwortung für die Berufswahl liegt jedoch bei den Jugendlichen und bei den Eltern. Der Schwerpunkt des Berufswahlunterrichts liegt im 8. Schuljahr. Ein vertiefter Einblick in die Berufswelt ermöglicht das obligatorische Schnuppern im letzten Quartal des 8. Schuljahres. Das Berufspraktikum im 1. Semester des 9. Schuljahres soll die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler aufzeigen.
7. Schuljahr Im Berufswahlunterricht wird an Themen gearbeitet, die die Auseinandersetzung mit der eigenen Person zum Inhalt haben (Interessen, Fähigkeiten, Neigungen, usw.). Zudem werden die sogenannten „Schlüsselqualifikationen“ gefördert wie Pünktlichkeit, Sorgfalt, Zuverlässigkeit und weitere. Auftritt und Verhalten in einer neuen Situation/neuen Schule (Alltagsknigge) und Grundlagen der Kommunikation sind ebenfalls wichtige Unterrichtsthemen. Unsere Schule nimmt am nationalen Zukunftstag jeweils im November teil, der einen Sichtwechsel auf "typische Männer- bzw. Frauenberufe" beinhaltet. Ein Elternabend im BIZ (Berufsinformatonszentrum) Ende Schuljahr soll Verantwortlichkeiten klären und Unterstützung bieten.
8. Schuljahr Am Ende des 8. Schuljahres sollten die Jugendlichen die Möglichkeiten ihrer beruflichen Zukunft kennen und auf dem Weg zur Berufswahlreife sein. Sie haben sich informiert, im einen oder anderen Beruf Schnupperlehren oder Informationsveranstaltungen besucht oder bereits einen Eignungstest absolviert. Zudem haben die Schülerinnen und Schüler eine obligatorische Woche in einem Beruf geschnuppert. Unterrichtsthemen sind u.a. die Vielfalt von Arbeit, ihre Geschichte und Bedeutung sowie Fragen der Zukunfts- und Lebensplanung. Die Schule stellt den Kontakt mit der Arbeits- und Berufswelt her, indem Berufserkundungen, Betriebsbesichtigungen, Schnuppertage initiiert werden. Ein Besuch der BAM (Berufsausbildungsmesse) gibt einen Überblick über die Vielfalt der Ausbildungsmöglichkeiten. Der Klassenbesuch im BIZ (Berufsinformationszentrum) soll den Zugang zu öffenlichen Angeboten erleichtern. Weitere wichtige Themen sind Bewerbungsdossiers und Bewerbungsgespräche.
9. Schuljahr Die Berufswahl wird konkreter. Die Jugendlichen bewerben sich für eine Lehrstelle, melden sich für weiterführenden Schulen an und müssen sich Selektionsverfahren stellen. Sie werden mit Erfolg und Misserfolg konfrontiert und setzen sich mit Alternativen auseinander. Durch ein einwöchiges Berufspraktikum mit (wenn möglich) Berufsschulbesuch zu Beginn des ersten Semesters sollen die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit erhalten, sich intensiver mit ihrem Beruf bzw. Berufswunsch auseinanderzusetzen. Ein Ziel sollte auch sein, dass die Jugendlichen am Ende der Woche erkennen, wo sie in schulischen Belangen noch Defizite aufweisen. Durch gezieltes Lernen auf die persönliche Berufsausbildung hin (auch wenn diese vorerst im weiteren Schulbesuch besteht) soll die Lernmotivation im letzten Schulsemester verstärkt werden. BESCHWERDEN Bei Problemen, Unklarheiten oder Schwierigkeiten suchen Sie bitte grundsätzlich das Gespräch mit der betroffenen Lehrperson. Sollte dies nicht möglich sein oder nicht zu einer befriedigenden Lösung führen, wenden Sie sich an die Schulleitung. BESUCHSWOCHE Im März (15.03.2023 - 17.03.2023) laden wir Sie während drei Tagen zum Schulbesuch ein (Mittwoch, Donnerstag, Freitag). Natürlich sind Sie auch ausserhalb dieser Zeit herzlich willkommen. BEURTEILUNG Kompetenzorientierte Beurteilung mit dem Lehrplan 21
Beobachtungen und Einschätzungen von Kompetenzentwicklung und Verhalten der Schülerinnen und Schüler gehören zum Kerngeschäft von Lehrpersonen. Die Beurteilung orientiert sich dabei an fachlichen und überfachlichen Kompetenzen. Die Beurteilung ist auf die verschiedenen Facetten von Kompetenzen, d.h. Wissen, Können, Wollen und Anwenden, ausgerichtet. Ein besonders starker Akzent wird auf die förderorientierte Beurteilung gelegt, die den Lernprozess begleitet und unterstützt sowie den individuellen Lernvoraussetzungen und Lernwegen Rechnung trägt. Sie hilft Lernenden, Vertrauen in ihr Können, in ihre eigene Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit zu gewinnen. Sie befähigt die Schülerinnen und Schüler, sich in zunehmendem Mass selbst einzuschätzen und Mitverantwortung für das eigene Lernen zu übernehmen. Auch mit dem Lehrplan 21 ist die Arbeit an Zielen, die die Lehrperson auf Grundlage der Kompetenzstufen im Lehrplan 21 für den Unterricht setzt, der wichtigste Massstab für die Beurteilung. Viele Lehrmittel beinhalten fachspezifische Grundlagen für die Beurteilung.
Qualitätsmerkmale einer kompetenzorientierten Beurteilung
Eine kompetenzorientierte Beurteilung orientiert sich an folgenden Qualitätsmerkmalen:
Beurteilungen erfolgen im Dialog mit den Lernenden und den Eltern. Schülerinnen und Schüler werden soweit möglich in die Beurteilung miteinbezogen. Damit sind einerseits der Aufbau einer altersgemässen Selbstbeurteilung und andererseits der aktive Einbezug in das Standortgespräch gemeint. Zudem wird die Sicht der am Unterricht beteiligten Fachlehrpersonen (Fachbereiche, IF) in angemessener Form mitberücksichtigt.
Der Beurteilungsbericht ersetzt das Zeugnis und wird nur noch jährlich am Ende des Schuljahres ausgestellt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
C | CHOR An der OS Thierachern wird eine Musiklektion pro Woche für den Chor eingesetzt, an welchem alle Klassen einer Stufe obligatorisch teilnehmen. Alle SchülerInnen zusammen treten regelmässig in diesem Chor auf, sei es am Weihnachtskonzert oder bei sonstigen Anlässen. CORONA An den Schulen Thierachern/Amsoldingen gilt folgende einheitliche Regelung: Bei leichten Symptomen wie Husten, Halsschmerzen oder Schnupfen kann das Kind die Schule grundsätzlich besuchen. Sobald zu einem dieser Symptome Fieber kommt, muss Ihr Kind zwingend krankgemeldet werden. Bei mehreren gleichzeitg auftretenden Symptomen bitten wir Sie, das Kind auch zuhause zu behalten und allenfalls den Hausarzt zu konsultieren. In der Oberstufe muss zusätzlich ein Corona-Test durchgeführt werden und erst, wenn das Testresultat negativ ist, kann Ihr Kind wieder in die Schule geschickt werden. In der Unterstufe gilt nach Rücksprache mit dem Schularzt, sich bei auftretendem Fieber und gleichzeitigem Kontakt zu einer mit Covid-19 angesteckten Person testen zu lassen. Eine gute Kommunikation zwischen Eltern und Schule ist dazu unabdingbar. Die Ansprechsperson ist in jedem Fall die Klassenlehrperson. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
D | DISPENSATION - GESUCHE Gesuche für Schnuppertage oder -wochen stellen Sie bitte zwei Wochen vor dem geplanten Termin auf dem speziellen Formular, das bei der Klassenlehrperson bezogen werden kann. Alle anderen Gesuche stellen Sie bitte frühzeitig an die Schulleitung. Diese kann nur Ihnen als Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine Dispens bewilligen und beispielsweise nicht einem Sportverein. Bei Unsicherheiten und Fragen ist ein Gespräch vor der Gesuchstellung hilfreich und empfehlenswert. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
E | ELTERNGESPRÄCHE Standortgespräch
Das Standortgespräch findet in jedem Schuljahr zwischen November und März statt. Es ersetzt ein Stück weit das Semesterzeugnis aber es wird kein Beurteilungsbericht erstellt. Das Standortgespräch ist das Kernstück der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Eltern. Im Standortgespräch tauschen sich die Lehrpersonen mit den Eltern und in der Regel mit den Schülerinnen und Schülern über deren Lern-, Entwicklungs- und Leistungsstand in den verschiedenen Fachbereichen und bezüglich der überfachlichen Kompetenzen aus. Auch Fragen im Zusammenhang mit der künftigen Schullaufbahn und Berufswahl werden thematisiert. Die Sichtweisen aller Beteiligten inkl. Lehrpersonen für besondere Massnahmen werden miteinbezogen. Dabei wird von den Stärken der Kinder und Jugendlichen ausgegangen. Gemeinsam wird abgesprochen, wie die Schülerin bzw. der Schüler optimal begleitet und unterstützt werden kann. Als Grundlagen für das Standortgespräch dienen den Lehrpersonen Beobachtungen, repräsentative Arbeitsergebnisse, Schülerspuren (z.B. Portfolio, Lernjournal usw.), Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler sowie das Berufswahldossier und allenfalls weitere Unterlagen. ELTERNRAT Zur Zeit legt der Elternrat eine Pause von einem Jahr ein. Sobald klar ist, wie es mit dem Elternrat weiter geht, wird dies hier kommuniziert. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
F | FRÜHERKENNUNG Wir sind bestrebt, auffälliges Verhalten und Lernschwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern frühzeitig zu erkennen und zielgerichtet zu reagieren. Als Grundlage für die Intervention dient ein mit den Schulen Amsoldingen/Höfen, Thierachern und Uebeschi erstellter Handlungsleitfaden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
G | GLÜTSCHBACHPOST Die Glütschbachpost ist die Dorfzeitung der Gemeinde Thierachern und erscheint alle zwei Monate. Die Oberstufenschule informiert über aktuelle Anlässe und den Schulbetrieb. Schülerinnen und Schüler berichten aus dem Schulalltag, von Lagerwochen und weiteren Projekten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
H | HALBTAGE Das Formular für den Bezug der Halbtage kann hier heruntergeladen oder bei der Klassenlehrperson bezogen werden. Schülerinnen und Schüler melden den Bezug eines freien Halbtages spätestens 24 Stunden vorher schriftlich an. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Verpasster Stoff wird selbständig nachgeholt. Schülerinnen und Schüler informieren sich selber und fragen bei den Lehrpersonen nach. Grundsätzlich ist in den letzten beiden Schulwochen des Schuljahres der Bezug von Halbtagen aus schulorganisatorischen Gründen nicht möglich. Wer Halbtage für einen früheren Ferienbeginn beziehen will, hat selbstverständlich das Recht dazu. In diesem Fall erwarten wir eine frühzeitige Information. Bei Gesamtschul- und Klassenanlässen sowie in den zwei letzten Schulwochen können grundsätzlich keine Halbtage bezogen werden. HANDY Während den Öffungszeiten (07.00 - 18.00 Uhr) sind die Handys auf dem ganzen Schulareal weder hör- noch sichtbar. HAUSORDNUNG In der Hausordnung sind Regeln und Abmachungen festgehalten, die im täglichen Schulbetrieb Gültigkeit haben. Nicht jedes mögliche Vorkommnis ist aufgezählt, denn wir gehen von folgendem Grundsatz aus: An unserer Schule setzen wir uns für ein friedliches Zusammenleben und zielgerichtetes Arbeiten ein. Dies ist möglich, wenn alle ihr Verhalten von gesundem Menschenverstand, Eigenverantwortung, Rücksichtnahme und Toleranz lenken lassen. Wir sind hilfsbereit und respektieren einander. HELMTRAGEPFLICHT Wenn bei Schul- und Klassenanlässen Velos benützt werden, besteht Helmtragepflicht. Zudem müssen die SchülerInnen auf dem Velo eine Lechutweste tragen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
I | INFORMATION - KOMMUNIKATION Grundsätzlich werden schriftliche Informationen den Schülerinnen und Schülern z.H. der Eltern abgegeben. In jedem Quartal erhalten Sie einen Infobrief. Weitere schriftliche Informationen werden je nach Notwendigkeit und Aktualität verteilt. Über Klassenanlässe informiert die Klassenlehrperson. Bei Fragen, Unsicherheiten, Unklarheiten usw. wenden Sie sich bitte direkt an die betreffende Lehrperson. S. auch Infoblatt „Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Eltern“ (August)
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K | KLASSENREGELN Neben der Hausordnung gibt es auch Klassenregeln, die einen geordneten Schulbetrieb und ein förderliches Lernklima sicherstellen. Die Regeln und Abmachungen werden durchgesetzt. Dabei gehen wir von folgender pädagogischen Haltung aus: Schülerinnen und Schüler kommen zur Einsicht, dass Regeln und Abmachungen nicht Selbstzweck sind, sondern Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen. Schülerinnen und Schüler lernen, dass sie für ihr Verhalten verantwortlich sind. Wer gegen Regeln und Abmachungen verstösst, hat Konsequenzen zu tragen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
L | LÄUSE In den letzten Jahren sind auch an unserer Schule gelegentlich Läuse aufgetreten. Eine gute Zusammenarbeit und ein Konzept erlauben ein rasches Handeln und eine wirksame Bekämpfung. Informieren Sie bitte sofort die Klassenlehrperson, wenn Sie bei Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn Läuse oder Nissen feststellen. Sie können sich aber auch direkt an unsere Fachfrau Regula Antonietti (078 875 25 04) wenden. LÄUSE LÄUSE Die Kopfläuse sind weltweit verbreitet. Sie können zwar unangenehm sein, sind aber harmlos. Die Übertragung erfolgt direkt von Kopf zu Kopf, z.B. bei Spiel, Sport, in der Schule oder zu Hause. Das Auftreten ist - entgegen einer immer noch weit verbreiteten Meinung - nicht das Resultat mangelnder Hygiene. Auch tägliches Haarewaschen schützt nicht vor Befall. Ein Befall sollte unter keinen Umständen verheimlicht werden. Auch an unserer Schule treten gelegentlich Läuse auf. Eine gute Zusammenarbeit und ein Konzept erlauben ein rasches Handeln und eine wirksame Bekämpfung. Was müssen Sie tun? Leiterin Kopflausteam Thierachern: Regula Antonietti 033 345 33 39 / 078 875 25 04 Schularzt: Dr. A. Jeanbourquin 033 345 38 38 Checkliste Behandlung im Läusebefall und das Leben einer Kopflaus: Checkliste Behandlung bei Läusebefall | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
M | MITTAGSAUFENTHALT IM SCHULHAUS Schülerinnen und Schüler können die Mittagspause im Mittagstischraum verbringen. Die Anmeldeunterlagen können bei der Klassenlehrperson oder auf unserer Website (unter Downloads) bezogen werden. MOFAREGELUNG Die begrenzten Platzverhältnisse in der Einstellhalle zwingen uns dazu, das Parkieren der Mofas auf dem Schulareal einzuschränken. Auf dem Schulsekretariat (bei Frau Stierli) kann ein Anmeldeformular bezogen werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
O | OBERSTUFENKOMMISSION Die Oberstufenkommission ist die Aufsichtsbehörde der Schule und arbeitet eng mit der Schul-leitung zusammen. Unter anderem genehmigt sie Klassenorganisation, Klasseneinteilungen und Stundenplan, verabschiedet das Budget z.Hd. der Standortgemeinde, legt Rahmenbedingungen z.B. für Lager fest und ist Anstellungsbehörde der Schulleitung. Die Anstellung von Lehrpersonen erfolgt durch einen Ausschuss bestehend aus zwei OSK-Mitgliedern und der Schulleitung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
P | PRÄVENTION Prävention ist in vielen Bereichen und auf unterschiedliche Weise möglich. Wir sind bemüht, dass sich Schülerinnen und Schüler an unserer Schule wohl fühlen, in guter Atmosphäre lernen können und sich untereinander gut verstehen. Die Klassenlehrpersonen nehmen allfällige Unstimmigkeiten und Probleme in ihren Klassen auf. Suchtprävention ist ein Thema des Lehrplans und wird im Unterricht stufengemäss behandelt. «Die Schule ist ein suchtmittelfreier Raum». Die in Zusammenarbeit mit dem Elternrat im Rahmen des „Runden Tisches“ erarbeiteten Grundlagen sind ein wichtiger Teil des Präventionskonzeptes und gelten nach wie vor. Wenn ihre Tochter oder Ihr Sohn auf dem Schulweg oder in unmittelbarer Nähe des Schulhauses beim Rauchen gesehen wird, erhalten Sie eine telefonische Mitteilung der Klassenlehrperson. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
S | SCHNUPPERLEHRE Gemäss Direktionsverordnung vom 16.03.2007 werden Schnupperlehren grundsätzlich weiterhin in der unterrichtsfreien Zeit absolviert. Falls dies nicht möglich ist, können Schülerinnen und Schüler auf Grund eines Gesuches dispensiert werden. SCHULANLAGE ALS FREIZEITRAUM Die Aussenanlage des Schulhauses darf in der unterrichtsfreien Zeit genutzt werden. Schülerinnen und Schülern ist es jedoch nicht erlaubt, ihre freien Nachmittage (ausgenommen Mittwoch) auf dem Schulareal oder im Schulhaus zu verbringen. SCHULARZT Die Schule wendet sich bei gesundheitlichen Problemen Ihrer Kinder während der Unterrichtszeit an den Schularzt Dr. Jeanbourquin. Wir nehmen nach Möglichkeit vorgängig telefonischen Kontakt mit den Eltern auf. Grundsätzlich nimmt der Schularzt auch die schulärztliche Untersuchung vor. SCHULBESUCHE Auch ausserhalb der Besuchswoche sind Schulbesuche jederzeit willkommen. Wünschen die Eltern ein Gespräch mit einer Lehrperson, ist unbedingt ein Termin zu vereinbaren. SCHULLAUFBAHNENTSCHEID Schullaufbahnentscheide trifft die Schulleitung. Sie werden den Eltern respektive den Erziehungsberechtigten im Rahmen des Beurteilungsberichtes schriftlich zugestellt. Das Verfahren für die verschiedenen Schullaufbahnentscheide ist unterschiedlich und wird der jeweils besonderen Situation angepasst. Über die Möglichkeit der Beschwerde orientiert die Dokumentenmappe. Als Schullaufbahnentscheide gelten auf der Sekundarstufe I:
SCHULMODELL An unserer Schule ist die Durchlässigkeit gewährleistet. Wir unterrichten in gemischten Klassen (Sek/Real). Die Niveaufächer Mathematik und Französisch werden im Real- bzw. Sekundarniveau geführt. SCHULWEG Der Schulweg liegt im Kompetenzbereich und in der Verantwortung der Eltern. Wir gehen davon aus, dass Sie uns in unseren Bestrebungen in Bezug auf Suchtprävention und Verkehrssicherheit unterstützen. SCHULZAHNPFLEGE Gemäss kantonaler Vorschrift werden alle Schülerinnen und Schüler jährlich durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt untersucht. Der letzte Termin für diese Untersuchung ist der 31. März des laufenden Schuljahres. Bis dann müssen Schülerinnen und Schüler der Klassenlehrperson als Beleg für die erfolgte Untersuchung die blaue Zahnkarte oder den Talonabschnitt vorweisen. Die Zahnkarte bleibt bei den Eltern. Die Hauptorganisation der Schulzahnpflege liegt bei den Primarschulkommissionen der Wohngemeinden der Schülerinnen und Schüler. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Person ihrer Gemeinde. SPEZIALUNTERRICHT Gemäss gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Bern sind die Gemeinden verpflichtet, in der Schule ein Angebot an besonderen Massnahmen zur individualisierenden und differenzierender Förderung zu stellen. Die Gemeinden Amsoldingen, Blumenstein, Forst-Längenbühl, Höfen, Pohlern, Thierachern und Uebeschi bilden die Zuweisungsregion Thuner Westamt. In der „Verordnung über die besonderen Massnahmen in der Volksschule (BMV)“ wird der Spezialunterricht geregelt. Er umfasst neben der Förderung und Schulung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf auch die Prävention von Lernstörungen, die Beratung von Lehrkräften, Eltern und Behörden sowie Kurzinterventionen. Der Spezialunterricht ergänzt den ordentlichen Unterricht, wird mit ihm koordiniert und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Lehrkräften. Er umfasst folgende Fachbereiche: IF: integrative Förderung (vorher: Ambulante Heilpädagogik, AHP) / Logopädie / Psychomotorik „Eine wirklich umgesetzte Integration aller Kinder muss sich letztlich darin zeigen, dass von Integration nicht mehr gesprochen wird, weil sie selbstverständlich geworden ist.“ (Feuser, 1989) Für die Oberstufenschule sind folgende Personen zuständig
Schulleiter BM Lukas Schmocker Integrative Förderung (IF) Mouna Läderach Logopädie Edith Vollmer Psychomotorik Beatrice Bieri SUS AUSTAUSCH MIT DEM WALLIS Die OS Thierachern organisiert jeweils in Zusammenarbeit mit dem Kanton für die 7. Klassen eine SchülerInnenaustausch mit dem französischsprachigen Teil des Wallis. Dieser ist freiwillig, wird aber sehr empfohlen und soll den Schülerinnen und Schülern eine weitere Motivation für ihr Französisch bringen. SUS AUSTAUSCH TSCHECHIEN Alle drei Jahre im Frühling reist eine SchülerInnengruppe begleitet von Lehrpersonen und Behördenmitgliedern nach Sezimovo Usti, der Partnergemeinde von Thierachern. Einige Wochen später besuchen uns die tschechischen Schülerinnen und Schüler mit ihren Begleitpersonen. Die Schülerinnen und Schüler leben während des Aufenthaltes in einer Gastfamilie und erhalten so die Gelegenheit, einen Einblick in eine andere Kultur zu gewinnen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
T | TELEFONZEITEN Die Lehrpersonen sind dankbar, wenn Sie nach Möglichkeit nicht nach 20.00 Uhr anrufen. Die Anrufe an Wochenenden sind auf Notfälle zu beschränken. TERMINE
(*Eine Lagerwoche im 9. Schuljahr, der Zeitpunkt hängt vom Programm ab.)
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U | UNFALLVERSICHERUNG Aufgrund des Eidg. Krankenversicherungsgesetzes besteht ein privates Unfallversicherungsobligatorium. Darin sind auch Unfälle in der Schule, auf dem Schulweg, in Landschulwochen, auf Schulreisen und bei anderen Schulanlässen eingeschlossen. Die Gemeinde vergütet jedoch den Selbstbehalt. UNTERWEGS MIT DEM VELO Vom Schulhaus ausgehende Verschiebungen mit der Klasse oder der Gesamtschule bei Schulanlässen, Exkursionen, Sportunterricht usw. werden mit dem Velo unternommen. Es besteht eine -> Helmtragepflicht. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
V | VELO- UND MOFAKONTROLLE Der Elternrat organisiert im Herbst eine Velo- und Mofakontrolle durch Fachpersonen. Wir gehen davon aus, dass Sie diesen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit unterstützen und beanstandete Mängel beheben. VERKEHRSSICHERHEIT SCHULWEG Grundsätzlich gehört das korrekte Verkehrsverhalten auf dem Schulweg in den Verantwortungsbereich der Eltern. Sie sorgen dafür, dass Ihre Tochter oder Ihr Sohn die Verkehrsregeln einhält und ein Zweirad benutzt, das den Vorschriften entspricht. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir dringend das Tragen eines Velohelms auf dem Schulweg. |
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