Ferienordnung
Ferienordnung der Oberstufe Thierachern Regio
GRUNDLAGE:
Kantonale Ferienordnung
Die Bildungs- und Kulturdirektion legt unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede die Ferienzeiten fest (gemäss Artikel 8, Absatz 3 des Volksschulgesetzes (VSG ; BSG 432.210).
Im deutschsprachigen Kantonsteil gilt der Ferienkalender nach Kalenderwochenzählung (DIN-Norm).
Folgende Ausnahmen sind vorgesehen:
Kantonale Regeleung: Februar-Ferienwoche (Sportferienwoche) ist frei wählbar (zwischen DIN-Wochen 2 bis 14).
Sportferien (Thierachern Regio): DIN-Woche 8
Kantonale Regelung: Bei 38 Schulwochen (Kindergarten und Primarstufe) kann eine zusätzliche Ferienwoche frei wählbar angesetzt werden.
Hier finden Sie den aktuellen Ferienplan der OS Thierachern Regio zum Downloaden