Ferienordnung
GRUNDLAGE:
Kantonale Ferienordnung
Seit dem Schuljahr 2010/11 legt die Erziehungsdirektion unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede die Ferienzeiten fest (gemäss Artikel 8, Absatz 3 des Volksschulgesetzes (VSG ; BSG 432.210).
Im deutschsprachigen Kantonsteil gilt der Ferienkalender nach Kalenderwochenzählung (DIN-Norm).
Folgende Ausnahmen sind vorgesehen (Kantonale Regelung):
Februar-Ferienwoche (Sportferienwoche) ist frei wählbar (zwischen DIN-Wochen 2 bis 14).
Sportferien (Thierachern/Amsoldingen): DIN-Woche 8
Kantonale Regelung: Bei 38 Schulwochen (Kindergarten und Primarstufe) kann eine zusätzliche Ferienwoche frei wählbar angesetzt werden.
Juniferien (Thierachern/Amsoldingen): Die Juniferien liegen zwischen frühestens Woche 21 und spätestens Woche 23, wenn möglich so, dass die Auffahrtsbrücke den Ferienbeginn darstellt. Wenn dies nicht der Fall ist, liegen die Juniferien in der DIN-Woche 22.