A | ABSENZEN UND DISPENSATIONENGrundsatz Die Schülerinnen und die Schüler der Primarschule und Kindergärten Thierachern / Amsoldingen besuchen den Unterricht nach Stundenplan. Mit der Einführung von HARMOS wurde die obligatorische Schulzeit vereinheitlicht. Dies bedeutet, dass die Schulzeit grundsätzlich elf Jahre dauert und zwei Jahre Kindergarten und neun Jahre Volksschule beinhaltet.
Unvorhergesehene Abwesenheiten und Kurzabsenzen Unvorhergesehene Abwesenheiten und Kurzabsenzen gelten in folgenden Fällen als entschuldigt: - Krankheit oder Unfall des Kindes - Krankheit oder Todesfall in der Familie - Abwesenheiten in Folge amtlicher Aufgebote - Wohnungswechsel der Familie - Arzt- und Zahnarzttermine sowie ärztlich verordnete Therapietermine, soweit diese nicht ausserhalb der Unterrichtszeit angesetzt werden können. Die Schulleitung kann in besonderen Fällen zusätzlich weitere Entschuldigungsgründe anerkennen.
Fünf freie Halbtage Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken. Die freien Halbtage verstehen sich als Schulhalbtage gemäss Stundenplan der Klasse. Vorgehen: - Orientierung der Klassenlehrperson spätestens am Vortag. - Die Klassenlehrperson erhält eine schriftliche Bestätigung der Erziehungsberechtigten vor oder unmittelbar nach dem Bezug. Gründe müssen nicht genannt werden. - Die Halbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden. Nicht bezogene Halbtage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden. Die Halbtage müssen nicht bezogen werden. Die Schule empfiehlt eine massvolle Nutzung. Grundsätze: - Halbtage können unabhängig von anderen Abwesenheiten und Dispensationen bezogen werden. - Verpasster Stoff wird selbstständig nachgeholt. Schülerinnen und Schüler informieren sich selber und fragen bei den Lehrpersonen nach. - Grundsätzlich ist in den letzten beiden Schulwochen des Schuljahres der Bezug von Halbtagen aus schulorganisatorischen Gründen in der Regel nicht möglich. - Bei Schul- und Klassenanlässen ist der Bezug von Halbtagen ebenfalls eingeschränkt. - Wer Halbtage für einen früheren Ferienbeginn beziehen will, hat selbstverständlich das Recht dazu. In diesem Fall erwartet die Klassenlehrperson eine frühzeitige Information.
Dispensationen Für Dispensationen ist die Schulleitung zuständig. Alle Gesuche sollten so früh als möglich an die Schulleitung eingereicht werden. Dispensationen vom Turn- oder Schwimmunterricht sind mit einem Arztzeugnis möglich.
Nachholunterricht Entstehen bei Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit einer Dispensation Lücken im Unterrichtsstoff, besteht kein Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht im Rahmen der Schule.
Unentschuldigte Absenzen Wenn die Erziehungsberechtigten ihr Kind nicht zur Schule schicken, machen sie sich strafbar. Die Schulleitung hat in diesem Falle nach Anhören der Betroffenen Anzeige zu erstatten. ADS- ANGEBOT DER SCHULEEs werden Kurse für Schülerinnen und Schüler der zweiten bis sechsten Klasse angeboten. Diese finden ausserhalb der Unterrichtszeit statt. Die Gruppen sind meist altersgemischt. Der Kursbesuch ist für die angemeldeten Kinder verbindlich. Bei unentschuldigten Absenzen wird mit den Eltern Rücksprache genommen. Nach zweimaligem, unentschuldigtem Fernbleiben wird das Kind aus dem laufenden Kurs ausgeschlossen. Im nächsten Jahr kann dieses Kind keine Kurse besuchen. AUFGABENHILFEWenn eine Schülerin oder ein Schüler in einem Hauptfach Mühe bekundet, die grundlegenden Anforderungen zu erfüllen, ist es manchmal sinnvoll und notwendig, wenn das Kind Unterstützung durch eine Aufgabenhilfe erfährt.
Interessierte wenden sich bitte an das Schulsekretariat oder an die Klassenlehrperson des Kindes. |
B | BESCHWERDENBei Problemen, Unklarheiten oder Schwierigkeiten suchen Sie bitte immer das Gespräch mit der betreffenden Lehrperson. Weder die Schulleitung noch die Mitglieder der Primarschulkommission oder des Elternrats sind dafür die richtigen Ansprechpersonen. Sollte das Gespräch mit der Lehrperson nicht zu einer befriedigenden Lösung führen, wenden Sie sich an die Schulleitung. BESONDERE MASSNAHMEN THUNER WESTAMTGemäss gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Bern sind die Gemeinden verpflichtet in der Schule ein Angebot an besonderen Massnahmen zur individualisierenden und differenzierenden Förderung bereit zu stellen. Die Gemeinden Amsoldingen, Blumenstein, Forst-Längenbühl, Höfen, Pohlern, Thierachern und Uebeschi bilden die Zuweisungsregion Thuner Westamt. In der „Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMV)“ wird der Spezialunterricht geregelt. Er umfasst neben der Förderung und Schulung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf auch die Prävention von Lernstörungen, die Beratung von Lehrpersonen, Eltern und Behörden sowie Kurzinterventionen. Der Spezialunterricht ergänzt den ordentlichen Unterricht, wird mit ihm koordiniert und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen. Er umfasst folgende Fachbereiche:
IF: Integrative Förderung (vorher: Ambulante Heilpädagogik, AHP) Dieser Bereich umfasst folgendes: Lern- und Verhaltensstörungen erfassen und therapieren, Zusammenarbeit und Beratung mit bzw. für die Lehrperson und Eltern.
Logopädie Sie befasst sich mit der Abklärung, Beratung und Behandlung bei Sprach-, Sprech-, Stimm- und Redeflussauffälligkeiten. Dazu gehören auch die Bereiche Schriftsprache und Rechnen (Lese-, Rechtschreibeschwäche = Legasthenie; Rechenschwäche = Dyskalkulie).
Psychomotorik In der Psychomotorik geht es darum, die kindliche Entwicklung durch das Zusammenspiel von Bewegung, Denken, Fühlen und Handeln zu unterstützen.
„Eine wirklich umgesetzte Integration aller Kinder muss sich letztlich darin zeigen, dass von Integration nicht mehr gesprochen wird, weil sie selbstverständlich geworden ist.“ (Feuser, 1989) BEURTEILUNGDie Grundlagen zur Beurteilung bilden die Direktionsverordnung und der Lehrplan sowie die schulinternen Abmachungen.
Aus der Elterninformation der Erziehungsdirektion: Die Beurteilung der Sachkompetenz und des Verhaltens der Schülerinnen und Schüler der Lehrkräfte gehört zum Schulalltag. Sie steht im Dienste der persönlichen Förderung und der schulischen Leistungsentwicklung und soll der Unterstützung des eigenen Lernens erlebt werden. Beurteilungen von Schülerinnen und Schülern sollen fördernd, Lernziel orientiert, umfassend, d.h. selbstkritisch und zukunftsgerichtet, sowie transparent sein.
Fördernd: Beurteilungen fördern das Lernen und die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.
Lernzielorientiert: Beurteilungen dienen dazu, das Gelernte mit den gestellten Anforderungen zu vergleichen.
Selbstkritisch: Beurteilungen ermöglichen den Kindern und Jugendlichen, sich selber einzuschätzen.
Zukunftsgerichtet: Beurteilungen liefern Entscheidungsgrundlagen für die weitere Schulung der Kinder und Jugendlichen.
Transparent: Beurteilungen informieren die Eltern respektive die Erziehungsberechtigen differenziert und umfassend über die Lernfortschritte ihrer Tochter oder ihres Sohnes. BIBLIOTHEKJede Klasse kann mit ihrer Lehrperson in der Bibliothek Bücher ausleihen. |
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F | FÄCHERANGEBOTDas Fächerangebot an der Primarschule lässt sich grob in die zwei Bereiche unterteilen: Obligatorischer Bereich und fakultativer Bereich /Angebot der Schule.
Obligatorischer Bereich Die Lektionentafel nach Lehrplan umfasst die folgenden Fächer: NMG, Deutsch, Französisch (ab 3. Klasse), Englisch (ab 5. Klasse), Mathematik, Gestalten, Musik, Sport.
Fakultativer Bereich / Angebot der Schule Anmeldungen für den Wahlfachunterricht gelten je nach Ausschreibung und Angebot für ein halbes oder ganzes Schuljahr und sind verbindlich. Ob ein Angebot durchgeführt werden kann, hängt von der Anzahl Anmeldungen ab. Angemeldete Kinder sind verpflichtet, den Unterricht regelmässig zu besuchen und allfällige Hausaufgaben zu erledigen. Musische Angebote - Blockflöte (3. Klasse) - Ukulele (3. Klasse) - Gitarre (4. Klasse) - Schülerband (5. und 6. Klasse) Auftrittskompetenz (4. und 5. Klasse)
Ballspiele (2. und 3. Klasse)
Lernstunde (für alle, ohne Anmeldung) Gestalterische Angebote - Fakultatives technisches oder textiles Gestalten (4. bis 6. Klasse)
FERIENPLANFerienplan Primarschule Thierachern / Amsoldingen
Kantonale Ferienordnung Seit dem Schuljahr 2010/11 legt die Erziehungsdirektion unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede die Ferienzeiten fest (gemäss Artikel 8, Absatz 3 des Volksschulgesetzes (VSG ; BSG 432.210). Im deutschsprachigen Kantonsteil gilt der Ferienkalender nach Kalenderwochenzählung (DIN-Norm). Folgende Ausnahmen sind vorgesehen: Kantonale Regeleung: Februar-Ferienwoche (Sportferienwoche) ist frei wählbar (zwischen DIN-Wochen 2 bis 14). Sportferien (Thierachern/Amsoldingen): DIN-Woche 8 Kantonale Regelung: Bei 38 Schulwochen (Kindergarten und Primarstufe) kann eine zusätzliche Ferienwoche frei wählbar angesetzt werden. Juniferien (Thierachern/Amsoldingen): Die Juniferien liegen zwischen frühestens Woche 21 und spätestens Woche 23, wenn möglich so, dass die Auffahrtsbrücke den Ferienbeginn darstellt. Wenn dies nicht der Fall ist, liegen die Juniferien in der DIN-Woche 22. Schulferien für den Kindergarten und die Volksschulen im deutschsprachigen Teil des Kantons Bern 2016/17 bis 2022/23 FUNDGEGENSTÄNDEIm Schulhaus Kandermatte wird alles, was im Schulhaus liegen bleibt, in die Fundkiste beim Turnhalleneingang gelegt. Wertsachen werden im Schrank mit der Glastüre (vor der Turnhalle) versorgt oder befinden sich beim Hauswart. Drei Tage vor den Ferien werden die Fundgegenstände in den Schulhausgängen ausgelegt. Was nicht abgeholt wird, kommt in die Kleidersammlung (Wertsachen ausgenommen).
Im Schulhaus Amsoldingen werden gefundene Gegenstände grundsätzlich im Klassenzimmer aufgebwahrt. |
G | GESUCHEGesuche stellen Sie bitte frühzeitig schriftlich an die Schulleitung. Diese kann nur Ihnen als Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine Dispens bewilligen und beispielsweise nicht einem Sportverein. Bei Unsicherheiten und Fragen ist ein Gespräch vor der Gesuchstellung hilfreich und empfehlenswert. GESUNDHEITSFÖRDERUNGDie Primarschulen im Einzugsgebiet der Oberstufenschule Thierachern (Thierachern/Amsoldingen Stocken-Höfen, und Uebeschi) legen grossen Wert auf die Gesundheitsförderung. Themen sind zum Beispiel: - Bewegung und Beweglichkeit - Gesunde Ernährung - Ich und mein Körper, z.B. Körperpflege, Körperbau und –entwicklung, Wohlbefinden, erholen und ausruhen - Die Natur erleben - Etc. Wir vermitteln diese Themen wiederkehrend und stufengerecht. Bei einzelnen Themen sind wir stark auf die Mithilfe und Unterstützung durch die Eltern angewiesen. GLÜTSCHBACHPOSTViele Informationen, die unsere Schule betreffen, (Angaben über Schulanlässe, Ferien, Unterrichtsausfall und Informationen über verschiedene Schulthemen) werden auf unserer und nach Möglichkeit zudem in der Glütschbachpost auf der Seite unserer Schule publiziert. Die Schülerinnen und Schüler und Kindergartenkinder aus Amsoldingen erhalten jeweils eine aktuelle Ausgabe der Glütschbachpost. Die Glütschbachpost erscheint alle zwei Monate. |
H | HALBTAGEDie Eltern sind berechtigt, ihre Kinder an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken. Die freien Halbtage verstehen sich als Schulhalbtage gemäss Stundenplan der Klasse. Vorgehen: - Orientierung der Klassenlehrperson spätestens am Vortag. - Die Klassenlehrperson erhält eine schriftliche Bestätigung der Erziehungsberechtigten vor oder unmittelbar nach dem Bezug. Gründe müssen nicht genannt werden. - Die Halbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden. Nicht bezogene Halbtage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden. Die Halbtage müssen nicht bezogen werden. Die Schule empfiehlt eine massvolle Nutzung. Grundsätze: - Halbtage können unabhängig von anderen Abwesenheiten und Dispensationen bezogen werden. - Verpasster Stoff wird selbstständig nachgeholt. Schülerinnen und Schüler informieren sich selber und fragen bei den Lehrpersonen nach. - Grundsätzlich ist in den letzten beiden Schulwochen des Schuljahres der Bezug von Halbtagen aus schulorganisatorischen Gründen in der Regel nicht möglich. - Bei Schul- und Klassenanlässen ist der Bezug von Halbtagen ebenfalls eingeschränkt. - Wer Halbtage für einen früheren Ferienbeginn beziehen will, hat selbstverständlich das Recht dazu. In diesem Fall erwartet die Klassenlehrperson eine frühzeitige Information. HALLENSCHUHE / TURNSCHUHETurnschuhe mit schwarzen Sohlen und Turnschuhe, die als Strassenschuhe getragen werden, dürfen in der Turnhalle nicht verwendet werden. HELMTRAGEPFLICHTWenn bei Schul- und Klassenanlässen Velos benützt werden, besteht Helmtragepflicht. |
I | INFORMATION - KOMMUNIKATIONJeweils auf Beginn des Quartals erhalten Sie eine Terminliste mit einer Auflistung der anstehenden Schulanlässe, Ferien und Unterrichtsausfällen. Pro Schuljahr erscheinen zudem einige Eltern-Infos zu gesamtschulischen Anlässen oder Informationen.
Zu Anlässen, welche eine Klasse oder Stufe betreffen, erhalten Sie die entsprechenden Informationen via Klassenlehrperson.
Viele Informationen, die unsere Schule betreffen, (Angaben über Schulanlässe, Ferien, Unterrichtsausfall und Informationen über verschiedene Schulthemen) werden auf unserer Homepage und nach Möglichkeit zudem in der Glütschbachpost auf der Seite unserer Schule publiziert. Die Schülerinnen und Schüler und Kindergartenkinder aus Amsoldingen erhalten jeweils eine aktuelle Ausgabe der Glütschbachpost. Die Glütschbachpost erscheint alle zwei Monate.
Bei Fragen, Unsicherheiten, Unklarheiten usw. wenden Sie sich bitte direkt an die betreffende Lehrperson oder an die Schulleitung. |
K | KLASSENGÖTTI / KLASSENGOTTEJede Schulklasse wird von einem Schulkommissionsmitglied betreut. Neben den regelmässigen Schulbesuchen nehmen sie nach Möglichkeit auch an den Elternabenden und an weiteren Schulanlässen teil. KRANKHEITSollte Ihr Kind krank sein (Fieber, Erbrechen, starke Erkältung etc.), behalten Sie es bitte zu Hause bis es sich vollständig erholt hat. Schicken Sie Ihr Kind nicht zu früh in die Schule. Dies gilt auch und vor allem bei Exkursionen. |
L | LÄUSELÄUSE
Die Kopfläuse sind weltweit verbreitet. Sie können zwar unangenehm sein, sind aber harmlos. Die Übertragung erfolgt direkt von Kopf zu Kopf, z.B. bei Spiel, Sport, in der Schule oder zu Hause. Das Auftreten ist - entgegen einer immer noch weit verbreiteten Meinung - nicht das Resultat mangelnder Hygiene. Auch tägliches Haarewaschen schützt nicht vor Befall. Ein Befall sollte unter keinen Umständen verheimlicht werden.
Auch an unserer Schule treten gelegentlich Läuse auf. Eine gute Zusammenarbeit und ein Konzept erlauben ein rasches Handeln und eine wirksame Bekämpfung.
Was müssen Sie tun? - Melden Sie bitte unverzüglich der Klassenlehrperson oder der Schulleitung, wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse oder Nissen feststellen. Sie können sich aber auch direkt an unsere Fachfrau Regula Antonietti wenden. - Die Kinder der betroffenen Klasse werden unverzüglich durch die vom Schularzt beauftragte Fachperson und ihr Team auf Läusebefall kontrolliert. Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung. - Wenn bei Ihrem Kind keine Nissen oder Kopfläuse gefunden werden, müssen Sie die Haare Ihres Kindes trotzdem zweimal wöchentlich kontrollieren. - Falls Ihr Kind Kopfläuse hat, sind Sie für die Durchführung der Behandlungsmassnahmen verantwortlich. Unsere Läusefachfrau oder der Schularzt steht Ihnen beratend zur Seite.
Leiterin Kopflausteam Thierachern: Regula Antonietti 033 345 33 39 / 078 875 25 04
Schularzt: Dr. A. Jeanbourquin 033 345 38 38
Checkliste Behandlung im Läusebefall und das Leben einer Kopflaus: Checkliste Behandlung bei Läusebefall LEHRPERSONENDen Lehrpersonen kommt eine zentrale Verantwortung für eine gute Schule zu. Sie sind verantwortlich für ihren Unterricht, organisieren ihre Aufgaben mit Eigenverantwortung und tragen mit ihrer Mitarbeit zu einem optimalen Funktionieren der gesamten Schule bei. Die Lehrpersonen erfüllen im Rahmen ihrer Jahresarbeitszeit einen Berufsauftrag, der durch die Bildungsziele, die Gesetzgebung der jeweiligen Bildungsinstitutionen sowie durch das Leitbild der Schule umschrieben wird. Der Auftrag umfasst - Unterrichten, Erziehen, Beraten und Begleiten - Mitarbeit bei der Unterrichts-, Schul- und Qualitätsentwicklung - Zusammenarbeiten - Weiterbildung |
M | MOBILTELEFONEWir dulden keine Mobiltelefone der Schülerinnen und Schüler an unserer Schule. Ausnahmen werden in speziellen Situationen von der Schulleitung bewilligt. |
P | PAPIERSAMMLUNGWir sammeln einmal pro Schuljahr mit den 3. bis 6. Klassen, deren Lehrpersonen und mit Unterstützung von privaten Helferinnen und Helfern Papier. Der Kindergarten sowie die 1. und 2. Klasse haben Unterricht nach Stundenplan. PRIMARSCHULKOMMISSION (PSK)Die Schulkommission nimmt nach der Teilrevision des Volksschulgesetzes keine operativen Aufgaben mehr wahr (wie z.B. das Behandeln von Dispensationsgesuchen). Sie hat ausser der Durchsetzung des Grundrechtsanspruchs des einzelnen Kindes auf Grundschulunterricht (Sicherstellung des Unterrichtsbesuchs) keine Aufgaben mehr, welche die einzelnen Schülerinnen und Schüler direkt betreffen. Sie ist zuständig - für die Verankerung der Schule in der Gemeinde, - für die Führung der Schulleitung, - für die Sicherstellung der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung durch die Schule. |
R | REGIONALES SCHULINSPEKTORAT OBERLAND (RIO)Die regionalen Schulinspektorate bilden eine Fachstelle des Amtes für Kindergarten, Volksschule und Beratung. Sie sorgen in den Regionen dafür, dass die kantonalen Vorgaben einheitlich umgesetzt werden. Sie sind zuständig für - das kantonale Controlling über die Aufgabenerfüllung durch die Gemeinden, - die Unterstützung der Behörden und Schulleitungen durch Auskunft und Beratung zum korrekten Vollzug, - die Kommunikation mit Gemeinden und Schulen, - die Überprüfung der Umsetzung und der Einhaltung der kantonalen Vorschriften, - die Behandlung von Rekursen gegen Verfügungen der kommunalen Behörden. Ihre Tätigkeit bezieht sich auf die geleitete Schule als pädagogische Organisation und auf ihren Träger, die Gemeinde, nicht auf die einzelne Lehrperson. Die regionalen Schulinspektorate haben damit eine zentrale Aufgabe in der kantonalen Sicherstellung und Weiterentwicklung der Schulqualität. Um diese Aufgabe im ganzen Kanton einheitlich wahrnehmen zu können, verfügen die regionalen Schulinspektorate neu über eine klar definierte, zentrale Führung. Die regionale Organisation und damit die regionale Verankerung gewährleistet eine gute Unterstützung der Gemeinden und Schulen zur Umsetzung der kantonalen Vorgaben. |
S | SCHULARZTDie Schule wendet sich bei gesundheitlichen Problemen Ihrer Kinder während der Unterrichtszeit an den Schularzt. Wir nehmen nach Möglichkeit vorgängig telefonischen Kontakt mit den Eltern auf. Grundsätzlich nimmt der Schularzt auch die schulärztliche Untersuchung vor.
Schularzt: Dr. A. Jeanbourquin 033 345 38 38 SCHULBESUCHESchulbesuche sind grundsätzlich jederzeit willkommen. Wünschen die Eltern ein Gespräch mit einer Lehrperson, ist unbedingt ein Termin zu vereinbaren. SCHULLEITUNGDie Schulleitung führt die Schule. Sie ist für verschiedene Entscheide zuständig, die die einzelnen Schülerinnen und Schüler im Schulbetrieb betreffen. Die Schulleitung ist verantwortlich für die Leitung der Schule und des Kindergartens. Diese umfasst insbesondere: - die Personalführung - die pädagogische Leitung - die Qualitätsentwicklung und Evaluation - die Organisation und Administration - die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit - Laufbahnentscheide - die Behandlung von Dispensationsgesuchen SCHULSEKRETARIATDas Schulsekretariat ist für administrative Arbeiten der Schule, sowie der Primarschulkommission zuständig. Dies umfasst insbesondere: - Administrative Arbeiten bei Zu- und Wegzügen - Anlaufstelle für die Öffentlichkeit bei schuladministrativen Fragen - Koordinierung der Aufgabenhilfe (Adressverwaltung) - Schnittstelle zwischen Schule, Ressortleitung Bildung und Verwaltung SCHULWEGDer Schulweg liegt im Kompetenzbereich der Eltern.
Durch Anlässe wie dem Velosicherheitstag oder mit der Aktion "Leuchtwesten" und der Velolichtkontrolle durch Elternräte, werden die Eltern in diesem Bereich vom Elternrat und von der Schule unterstützt. SCHULZAHNARZTGemäss kantonaler Vorschrift und dem Schulzahnpflegereglement vom 1. August 2004 der Einwohnergemeinde Thierachern werden die Kinder jährlich durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt untersucht. Diese Untersuchung ist obligatorisch. Für die Eltern ist sie unentgeltlich, wenn sie durch eine von der Schulbehörde ernannte Schulzahnärztin oder einen Schulzahnarzt durchgeführt wird. Der Zahnarzt bestätigt die Untersuchung auf der Zahnkarte, welche von den Eltern aufbewahrt wird. Zur Kontrolle ist sie bis spätestens am 31. März der Klassenlehrperson vorzuweisen. Für Untersuchungen, die nicht bei Schulzahnärzten gemacht werden, sind separate Rechnungen zu verlangen. Diese sind durch die Eltern zu bezahlen. Mit dem Quittungsbeleg kann der ihnen zustehende Betrag über die Schulleitung zurückgefordert werden. Damit die Rückerstattung überwiesen werden kann, ist ein Einzahlungsschein oder eine Kontonummer beizulegen. |
U | UNFALLVERSICHERUNGAufgrund des Eidgenössischen Krankenversicherungsgesetzes besteht ein Unfallversicherungsobligatorium. Darin sind auch Unfälle in der Schule, auf dem Schulweg, in Landschulwochen, auf Schulreisen und bei anderen Schulanlässen eingeschlossen. Die Gemeinde vergütet Ihnen jedoch den Selbstbehalt. |